Mahnbescheid - Adressermittlung
Vom außergerichtlichen Mahnschreiben über den Mahnbescheid zum Mahnerfolg im Forderungsmanagement
Das außergerichtliche Mahnschreiben, als Bestandteil des Mahnwesens, setzt neben Rechnung, Verzug und Fälligkeit ein System voraus, das den Zugangsnachweis von Rechnung und Mahnschreiben garantiert.Das Mahnschreiben sollte daher stets dem Mahnbescheid vorausgehen.
Dabei kommt es gerade darauf an, dass Sie über die richtige Adresse des Schuldners verfügen. Gerade wenn Forderungen der Verjährung unterliegen, ist darauf zu achten, dass der Mahnbescheid nach Eintritt der Verjährung "demnächst" zugestellt wird.
Denn nur der Mahnbescheid oder die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung durch eine Leistungsklage führen zur Unterbrechung der Verjährung, nicht das außergerichtlichliche Mahnschreiben!
Wehe dem, der nun feststellen muss, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Gut beraten ist derjenige, der rechzeitig die Adresse des Schulnders geprüft hat.
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Mit der Adressermittlung zum Mahnbescheid und zum Mahnerfolg
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Elektronische Übernahme und Rückgabe der Anfragedaten
Plausibilitätsprüfung
Dubletten-Prüfung
Richtigkeit und Vollständigkeit
Überprüfung von Daten der Sammelunterkünfte wie z.B. Wohnheime oder Krankenhäuser etc.
Persönliche Hauptrecherche, bestehend aus einer Einwohnermeldeamtsanfrage vor Ort und der
Recherche im Wohnumfeld der gesuchten Person
Zustellbarkeitsprüfung der (neuen) Adresse
Und das ohne einmalige Einrichtungsgebühr, ohne Mindestmengen oder Mitgliedschaftsgebühren und Mindestlaufzeiten.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
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