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" Bio " & Spanien EuGH Urteil vom - EU-Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der EugH hat in seinem Urteil vom 14.07.2005 klargestellt, dass die Verordnung (EWG) Nr. 2029/91 und die Verordnung (EG) Nr. 392/2004 des Rates über den ökologischen Landbau nunmehr die Verwendung der Bezeichnung "Biológico" oder "Bio" für Erzeugnisse (auch)in Spanien verbietet, die nicht aus öklogischem Landbau stammen. Das Gemeinschaftsrecht verbietet dies seit 2004 europaweit.


- EuGH, Urteil vom 14.07.2005 Rechtsache C-135/03 und C-107/04 -


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