Dienstleistungsmarken EuGH Urteil vom 07.07.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der EuGH hat in einem von einem Baumarkt gegen das Deutsche Patent- und Markenamt erstrittenen Urteil vom 07.07.2005, den Markenschutz durch die Zulassung von Dienstleitungsmarken für den Einzelhandel erweitert.Der Einzelhändler kann parallel zu den für seine Waren eingetragenen Marken deren Schutz als Dienstleistungsmarke für die Dienstleistungen erlangen, die er im Rahmen des Einzelhandels erbringt.
- EuGH, Urteil vom 07.07.2005 Rechtssache C-418/02 -
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