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Sanktionspflicht der EU-Mitgliedstaaten Urteil EUGH vom 13.09.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Die Europäische Union hat kraft einem Urteil des EUGH vom 13.09.2005 das Recht, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass diese nationale strafrechtliche Sanktionen zum Schutz der Umweld bei schweren Verstößen gegen das EU-Recht im Umweltbereich vorsehen.Gleichzeitig erklärte der EUGH den Rahmenbschluss des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht für nichtig.

- EUGH Urteil vom 13.06.2005 - C 176/03 -


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