Vergleichende Werbung EUGH Urteil vom 19.09.2006 - EU-Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem Urteil vom 19.09.2006 hat der EUGH klargestellt, dass sich die vergleichende Werbung auf Sortimente von Waren des täglichen Bedarfs in ihrer Gesamtheit beziehen darf, wenn die Produkte paarweise betrachtet, jeweils dem Erfordernis der Vergleichbarkeit genügen. Allerdings ist die vergleichende Werbung mit einem niedrigeren Preisniveau irreführend, wenn sich Vergleich auf eine Musterauswahl von Waren bezogen hat ohne dass die Werbeaussage darauf hinweist,die Bestandteile des Vergleichs offenlegt oder hierzu Informationsquellen vorhält und keine umfassendne Hinweise uaf die Ersparnisspanneenthält. - EUGH Urteil vom 19.09.2006 - C-356/04 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







