Versicherungsvermittlerrecht novelliert - Rechtscenter Versicherungrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der Bundestag hat am 22.12.2006 in Umsetzung einer EU-Richtlinie das Versicherungsvermittlerrecht erneuert (BGBL I Nr. 63 v. 22.12.2006). Versicherungsberater unterliegen künftig einer strengeren Erlaubnis- und Registrierungspflicht.Die Gewerbeordnung wird in § 34 entsprechend erweitert. Ferner wird die Gewerbeordnung um Vorschriften zur Qualifikation, Kundengeldsicherung, Berufshaftpflichtversicherung und das Versicherungsvertragsgestz (VVG) umBeratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten ergänzt werden.
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