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Überlassung eines "eBay"-Accounts OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 13.06.2005 - Ebay & Internetauktion (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem Beschluss vom 13.06.2005 klargestellt, dass der Inhaber eines "eBay"-Accounts welches er einem Dritten überlässt, für dessen markenverletzenden Warenangebote haftet, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren von dem Dritten angeboten werden.
- OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005 - 6 W 20/05 -
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