Widerrufsrecht & "Ebay" II KG Berlin Beschluss vom 05.12.2006 - Ebay & Internetauktion (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Wie schon im Beschluss vom 17.07.2006 hat das KG Berlin in seinem Beschluss vom 05.12.2006 seine Auffassung zur Formulierung der Widerrufsbelehrung bei Verbrauchergeschäften unter einer Auktionsplattform z. B. "ebay" bestätigt.
- KG Berlin Beschluss vom 05.12.2006 - 5 W 295/06 -
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