"Hausverbot" im Internet OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007 - Internetrecht Abmahnung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Erteilung von Hausverboten und Zugangsbeschränkungen zu Geschäftsräumen sind nach Auffassung des OLG Hamburg, Urteil vom 18.04.2007, ohne weiteres auch auf Internetshops übertragbar und bei Vorlage der Voraussetzung einer wettbewerbswidrigen Betriebsstörung, gemäß §§ 3,4 Nr. UWG gerechtfertigt. Insoweit kann der Betroffenen mit der Sperrung bestimmter IP-Nummern des Störers reagieren und ihm so den Zugang zu der Seite des Internetshops verwehren. - OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007 - 5 U 190/06 -
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