Links zu Anbietern illegaler Programme LG München I Urteil vom 07.03.2005 - Internetrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das LG München I hat in einem Urteil vom 07.03.2005 klargestellt, dass der Link auf die Seite eines Anbieters, der vom Ausland aus Software vertreibt, die ein Überwinden des Kopierschutzes von CDs oder DVDs ermöglicht, eine unerlaubte Beihilfe zu dem verbotenen Import und der Verbreitung von "Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" und damit einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle.
- LG München I Urteil vom 07.03.2005 - 21 O 3220/05 -
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