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RIAA & IFPI - Internetrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem am 27.06.2005 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Verstöße gegen das Urheberrecht haftbar gemacht werden können. Dies war bislang heftig umstritten, da die Rechtsprechung in den USA dann keine Haftung annahm, wenn die seitens der Betreiber zur Verfügung gestellte Tauschbörsen-Technik "einen wesentlichen rechtmäßgen Nutzen" hatte.Im Gegensatz zum damaligen anbieter Napster, lagern die in Anspruch genommenen Firmen wie Grokster oder Morpheus die Titel alle dezentral auf den Computern der Nutzer und stellten lediglich die Software für den Tausch zur Verfügung, nicht aber die Musikstücke und Filmtitel selbst.
Die amerikanische Plattenindustrie hat prompt Klagen gegen hunderte von Nutzern eingereicht. Der Verband der Plattenindustrie (IFPI) hat auf der Musikmesse Midem/Cannes am 27.06.2005 angekündigt, Internetsurfer in Europa zu verklagen. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.

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