Home > Internetrecht > Abmahnung > Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006
Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006 - Internetrecht Abmahnung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das KG Berlin in einem Beschluss vom 20.03.2006 hat anders als z. B. das LG Bonn eine Störerhaftung des Meta-Suchmaschinenbetreibers und des admin-c für rechtswidrige Inhalte und Suchergebnissse in Ermangelung einer konkreten Obliegenheit zur Prüfung der übernommenen Inhalte abgelehnt.
- KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006- 10 W 27/05 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







