Haftungsrisiken eines Directors einer Limited - LIMITED (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Solicitor Daniel G. Lawlor, seit 1992 spezialisiert auf englisches Gesellschaftsrecht und private limited companies (Limited):
"Die Haftungsrisiken einer in Deutschland ansässigen Limited dürfen nicht unterschätzt werden. Schon vor der Gründung sind diese zu berücksichtigen. Die Praxis hat gezeigt, dass viele Bundesbürger dieses Risiko entweder nicht kennen, unterschätzen, falsch oder nicht richtig aufgeklärt worden sind. Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind für die Betroffenen in der Regel sehr ernst zu nehmen und könnten die private Existenz auf Grund von Durchgriffshaftung nach englischem Recht bedrohen. Dies betrifft auch deutsche Staatsbürger, die mit Ihrer Limited in Deutschland niedergelassen sind.
Es ist daher unumgänglich, dass Sie sich im Vorfeld über die Rechte und Pflichten eines Directors ausführlich von einen Fachmann beraten zu lassen."
Wir freuen uns, Ihnen unseren auf englisches Gesellschaftsrecht spezialisierten Partnersolicitor Daniel G. Lawlor vorstellen zu dürfen. Herr Solicitor Lawlor ist ein in Deutschland sehr bekannter, deutschsprachiger englischer Solicitor und seit 1992 ununterbrochen in Deutschland auf dem Gebiet der Limited Gründung und Beratung von Limiteds tätig. Darüber hinaus engagiert sich Herr Solicitor Lawlor als Dozent auf dem Gebiet rund um das Thema "Limited".
Herr Solicitor Lawlor erbringt die rechtliche Betreuung rund um das Thema "Limited gründen und führen" in Kooperation mit unseren Partneranwälten Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
Lassen Sie sich aus erster Hand, hinsichtlich Gründung und weiterer rechtlicher Maßnahmen beraten.
Gerne wird Herr Solicitor Lawlor Ihre persönliche Situation und Ihren rechtlichen Beratungsbedarf mit Ihnen erörtern und Sie über sämtliche Fakten einer aus seiner Sicht "erfolgreichen" Limited - Gründung und - Führung einschliesslich der Kosten unverbindlich aufklären.
Rechtssicherheit für Ihre Limited und Limitedneugründung mit Jura Office.Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
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