Limited & Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen & Bußgelder vermeiden. Lesen Sie hier mehr .. - LIMITED (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Limited & Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen – Hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen, drohen. Darum: Jetzt Fristen beachten! Nach der „Gründungswelle“ der letzte zwei Jahren läuft für viele Limited Gesellschaften die Frist für die Einreichung des Jahresberichts und der Jahresabschüsse beim engl. Handelsregister in Kürze ab. Jede Limited muss Jahresabschlüsse beim engl. Handelsregister einreichen, selbst wenn sie bisher ihren aktiven Geschäftsbetrieb nicht aufgenommen hat. Wichtig ist, dass deutsche Unternehmer, die eine Limited gegründet haben, sich über die Fristen für die Vorlage der Jahresabschlüsse informieren. Die Frist für die Zustellung von Jahresabschlüssen beim Companies House ist die gleiche, die auch für die Vorlage gegenüber den Gesellschaftern im Rahmen einer Hauptversammlung der Limited Gesellschaft gilt. Bei einer Limited findet die Hauptversammlung zur Verhandlung über den Abschluss in der Regel innerhalb von 10 Monaten nach dem Abschluss- Stichtag statt. Soweit der erste Jahresabschluss der Gesellschaft einen längeren Zeitraum als 12 Monate umfasst, beträgt die Frist höchstens 22 Monate nach dem Gründungsdatum. Bei Fristversäumnis wird automatisch ein zivilrechtliches Bußgeld in Höhe von GBP 100 bis GBP 1.000 verhängt. Außerdem: Direktoren haften persönlich für die Übermittlung der Jahresabschlüsse an das engl. Handelsregister. Werden Jahresabschlüsse verspätet oder gar nicht vorgelegt, können die Direktoren strafrechtlich verfolgt werden. Im Falle der Verurteilung gilt der Betreffende als vorbestraft; i.d.R. wird eine Geldstrafe bis zu GBP 5.000 verhängt. Der Jahresabschluss muss von dem Board of Directors genehmigt werden, und einer der Direktoren hat die Bilanz zu unterzeichnen. Der Bericht der Direktoren muss ebenfalls vom Board genehmigt und von einem Direktor oder dem Secretary unterzeichnet werden. Um alle Formalitäten hinsichtlich der Erstellung und fristgerechten Abgabe des Jahresberichtes und Jahresabschlusses im Voraus zu erfüllen, sollte man rechtzeitig Kontakt mit einem kompetenten Berater aufnehmen. Rechtssicherheit für Ihre Limited und Limitedneugründung mit Jura Office. Unsere Partner, Solicitor Daniel G. Lawlor und Rechtsanwalt Bredelin von Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte stehen Ihnen beratend zur Seite.
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