Neue Verpflichtung für alle bestehende Limiteds ab Januar 2007 - LIMITED (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Ab 01. Januar 2007 sind Sie u.a. verpflichtet, den Namen der Gesellschaft auf allen Geschäftsbriefen, Mitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen, Webseiten, Wechseln, Schuldscheinen, Sichtvermerken, Schecks, Bestellungen, Rechnungen, Quittungen und Akkreditiven erscheinen zu lassen. Hinzu kommt, dass alle Geschäftsbriefe, Bestellformulare und Webseiten den Ort der Registrierung, die Registrierungs-Anschrift und die Registrierungs-Nummer ausweisen müssen. Verstöße können eine persönliche Haftung des Directors begründen und Bußgelder sowie andere zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Seit dem 20. Januar 2007 haften Directors der Gesellschaft gegenüber persönlich für den Fall, dass Sie falsche, oder irreführende Angaben bei der Abgabe des Annual Accounts machen. Dies gilt auch für fehlende Informationen. Über weitere Änderungen nach dem Reform-Gesetz 2006 können Sie sich auch online informieren.
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