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Welche Verfplichtungen habe ich als Unternehmer dem englischen Handelsregister gegenüber? - LIMITED (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Eine englische private limited company ist verpflichtet, jährlich zwei Dokumente beim englischen Handelsregister „Companies House“ einzureichen. Es handelt sich hierbei um den - Annual Accounts - Annual Return.

Folgende Bußgelder werden fällig, wenn der „Annual Accounts“ (Jahresabschluss) zu spät oder gar nicht einreicht wird:

· bis 3 Monate zu spät – 100 GBP

· 3 Monate + 1 Tag bis 6 Monate – 250 GBP

· 6 Monate + 1 Tag bis 12 Monate – 500 GBP

· mehr als 12 Monate – 1.000 GBP

Das Bußgeld muss die Gesellschaft zahlen. Darüber hinaus ist eine Löschung der Gesellschaft von Amts wegen die Regel, wenn der Annual Accounts nicht vorgelegt wird. Nicht- oder verspätete Einreichung des Annual Accounts oder Annual Return kann für die Geschäftsführung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier sind Bußgelder bis zu 5.000 GBP zahlbar. Die Verantwortlichen gelten bei Verurteilung als vorbestraft. Seit dem 20.01.2007 haften Directors der Gesellschaft gegenüber persönlich für den Fall, dass Sie falsche, oder irreführende Angaben bei der Abgabe des Annual Accounts machen. Dies gilt auch für fehlende Informationen. Den offiziellen Leitfaden des englischen Companies House in deutscher Sprache können Sie online herunterladen. Über Änderungen nach dem Reform-Gesetz 2006 können Sie sich ebenfalls online informieren.

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