BaFin prüft Garantieverzinsung 19.10.2005 - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitung prüft nicht nur die privaten Krankenversicherer wegen der Garantieverzinsung, sondern hat die Versicherungswirtschaft aufgefordert, bei neuen Rentversicherungspolicen verständliche Allgemeine Versicherungsbeingungen im Hinblick auf die Garantieverzinsung zu formulieren. "Wo Garantie drauf steht, muss auch Garantie drin sein" so BaFin-Präsident Jochen Sanio am 18.10.2005. Und:"Es dürfe am Ende keine bösen Überraschungen für die Versicherten geben."
Anlass dieser beachtlichen Aussage ist einerseits die steigende Lebenserwartung der Versicherten und andereseits u.U. weiter sinkende Nettorenditen bei den Lebens- und Krankenversicherungen von derzeit 4,5 Prozent bis 4,7 Prozent, denen aber Bestandsverträge der Lebensversicherer mit einem garantierten Höchstrechnungszins von 3,6 Prozent gegenüberstehen.
Weitere Senkungen der Überschussbeteiligungen sind zu besorgen. Inakzeptabel sind aber Unternehmensaussagen der Lebensversicherer, die bei ihrer Kapitalanlagepolitik eine Zinserhöhung unterstellen, um für ihre Produkte zu werben.
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