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DNA Analyse - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der DNA - Analyse für Strafverfolgungszwecke passieren lassen. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt werden und tritt spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die DNA - Analyse dient in laufenden Verfahren zur Identifizierung von Verletzten- oder Beschuldigten-DNA. Da künftig der Richtervorbahlt für anonyme Spuren entfällt, kann die DNA - Analyse in Fällen künftiger Strafverfolgungsmaßnahmen eingesetzt werden und zwar auch in Fällen der wiederholten Begehung nicht erheblicher Straftaten und allen Sexualdelikten. Gleiches gilt, wenn der Betroffenen einwilligt. Der Reihengentest wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, so genannte Umwidmungsfälle sind gesetzlich geregelt. Die Speicherung der Daten kann in die Überprüfung durch die Gerichte gestellt werden.
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