Erbschaftsbesteuerung ist verfassungswidrig 01.02.2007 - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.02.2007 erwartungsgemäß die unterschiedliche Besteuerung einer Erbschaft von Grundbesitz gegenüber der Erbschaft von Bargeld und Wertpapieren wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Bis spätestens Ende 2008 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen.
"Betroffene sollten weiterhin Widerspruch gegen Steuerbescheide erheben, so unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte. Wie es mit der Anzeigepflicht von Erben ausländischer Konten aussieht, beantworten diese Ihnen gerne.
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