zurück zum Content


Home > NEWS > Flucht in die Verjährung

< zurück | weiter >

Flucht in die Verjährung - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 ein Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften passieren lassen. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt werden und tritt spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hält sich der Beschuldigte im Ausland auf und betreiben die deutschen Verfolgungsbehörden seine Auslieferung, ruht die Verjährung einer Straftat.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.weiter zum Kontaktformular


Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.