GmbH Mindeststammkapitalkapital II - Rechtscenter Gesellschaftsrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindeststammkapitals einer GmbH (MindestkapG) im Rahmen des Agenda 2010 Programmes beschlossen. Danach soll das Mindeststammkapital der GmbH nur noch EUR 10.000,00 betragen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten und das bundesdeutsche GmbH Recht gegen den zunehmenden europäischen Wettbewerb bei den Rechtsformen der Kapitalgesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft (Societas Europae SE) besser aufstellen.
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