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Kontrollmitteilungen - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Ab 1. Juli 2005 sind alle EU - Banken verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinserträge von EU-Ausländern an die Finanzämter des jeweiligen Heimatstaates zu verschicken. Betroffen sind nicht Dividenden, Anleihen und bestimmte Investmentfonds. Österreich, Belgien und Luxemburg verweisen auf das Bankgeheimnis und beteiligen sich nicht an dem Verfahren. Dort werden pauschale Quellensteuersätze auferlegt, beginnend mit 15%.In den nächsten 6 Jahren steigt der Satz auf 35% an. Hieraus sollen 75% an das Heimatfinanzamt abgeführt werden.
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