Meeresverschmutzung - Rechtscenter Transportrecht
Die von der EU -Kommision vorgelegte Richtlinie zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung tritt voraussichtlich im März 2007 in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Bulgarien, Rumänien, Norwegen, Islan, und Lichtenstein in Kraft. Danach können neben den Schifseigner und -besatzungen oder Klassifizierungstellen auch Verlader mit einem EU-weit harmonisierten Bußgeld in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR belegt werden. Sie gilt unhabhängig davon, welchem Flaggenstaatsrecht das Fahrzeug unterworfen ist, für alle Schiffe , die von oder nach einem EU-Hafen laufen und auf der Hohen See im Sinne des SRÜ.
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