Reform des Pflichtteilsrecht 16.03.2007 - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das Pflichtteilsrecht als Bestandteil des Erbrechts, soll an die geänderten Lebensumstände, geprägt durch die hohe Scheidungsrate, Rückgang der Eheschließungszahlen und Zunahme von "Patchworkfamilien, laut Bundesjustizministerium in den Punkten
Pflichtteilsentziehung
Erweiterung von Stundungsmöglichkeiten für Eigenheimbesitzer und Unternehmer
Gleitende Ausschlussfristen für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Honorierung von Pflegeleistungen
reformiert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt den beteiligten Ressorts vor.
- Quelle: BMJ 16.03.2007 -
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