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Tachomanipulation - Gesetz 17.06.2005 - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2006 ein Gesetz gegen die Tachomanipulation verabschiedet.Das Gesetz stellt auch die Verwendung von entsprechenden Computerprogrammen und die mechanische Einwirkung auf den Wegstreckenzähler mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr unter Strafe. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Einschlägige Internetseiten sollen bislang dafür geworben haben, dass die Tachomanipulationen straflos sei.Diese Information dürfte damit unzutreffend geworden sein.Führende Anbieter sind nunmehr nach InKraft treten in die Neiderlande ausgewichen. Dort steht die manipulation nicht unter Strafe.

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