UMAG passiert Bundesrat - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts -UMAG - gebilligt und damit das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig abgeschlossen. Was ändert sich:
Minderheitsaktionäre können unter erleichterten Voraussetzungen - das Minderheitenquorum liegt nun bei EUR 100.000 Nennbetrag - eine Haftungsklage auf Schadenersatz der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeit und groben Rechtsverstößen erzwingen.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Im Bereich der Anmeldung und Legitimation ist der international übliche reord date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden.
Dank der Übergangsvorschriften kann sich die Praxis auf die neue Rechtslage angemessen einstellen.
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