Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht - NEWS (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die Bundesregierung hat am 10. August 2005 den Gesetzesentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung insbesondere zum Schutz von Selbständigen beschlossen. Voraussetzung für den Schutz ist die unwiderrufliche Einzahlung und der Ausschluss des Kapitalwahlrechts durch den Versicherungsnehmer. Ferner wird die Insolventanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
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