Arzneimittel - Werbung im Internet & Disclaimer BGH Urteil vom 30.03.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Im Zusammenhang mit der Arzneimittel - Werbung ( Humanarzneimittel und Funktionsarzeimittel) hat der BGH in seinem Urteil vom 30.03.2006 u.a. zum Thema Disclaimer und § 4 Teledienstegesetz (TDG) Stellung genommen und mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Praxis festgestellt, dass der Anbieter das Verbreitungsgebiet seines Angebots wirksam auf ein bestimmtes Land beschränken oder die Lieferung an einen Adressaten in einem bestimmten Land ausschließen kann.
Entscheidend für die Wirksamkeit dieser Einschänkung sei, dass der Disclaimer eindeutig "gestaltet" und aufgrund seiner Aufmachung "ernst gemeint aufzufassen" ist. Schließlich müsse auch der werbende Anbieter den Disclaimer beachten.
- BGH Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 24/03 -
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