zurück zum Content


Home > Onlinerecht > Domains > Domain - Registrierung und Abmahnung

< zurück | weiter >

Domain - Registrierung und Abmahnung - Onlinerecht Domains (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Bei der Wahl Ihrer Domain, der Marke, sprich dem Branding und deren Anmeldung sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

Die RICK-FORMEL

R-I-C-K steht für Risiko - Image - Commerce – Kürze

RISIKO
Kein Spiel, sondern ernstgemeinter Rat. Je ähnlicher oder identischer, der gewählte Name , die Firma, die Marke, die Domain mit älteren Marken, Namen, Firmen sind, umso höher das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Die Kosten, sind nicht zu unterschätzen.Versuchen Sie doch einmal einen Schokoriegel nach einem uns allen bekannten roten Wandelplaneten zu benennen oder den Schokoriegel zu verkaufen. Viel Spaß! Die Domain, so sie denn registriert würde, ist im Hinblick auf eine spätere Vermarktung, Verkauf, Verpachtung notorisch wertlos.

Image
Image ist alles! Mit der Marke verbindet der Konsument klassischerweise ein Produkt, eine Idee. Die Marke transportiert im Bruchteil von Sekunden eine Botschaft, sie hinterlässt einen Eindruck, so oder so, bleibend, flüchtig, negativ, positiv oder wird einfach gar nicht wahrgenommen.

Commerce
"Unser täglich Schlüsselwort gib’ uns heute", sagte mal ein Texter. Schlüsselwörter prägen unser tägliches Leben. Manche werden zum Unwort (gekürt). (Auch) Sie erreichen damit einen commerziell messbaren Verbreitungsgrad, der aus sich selbst heraus entspringt. Solche Schlüsselwörter sind begehrt, wertvoll, umkämpft.

Kürze
In der Kürze liegt die Würze. Was nutzt ein langer Domain-Name, dessen Schreibweise der geneigte Internet-User nicht oder nicht genau kennt, vergisst und auch nicht mehr erinnert? Nichts!

Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.weiter zum Kontaktformular


Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.