Domain pfändbar? LG Mönchengladbach Beschluss 22.09.2004 - Onlinerecht Domains (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die Internetdomain ist nach einem Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004 wie eine Lizenz als Recht pfändbar, es sei denn die Domain ist als Arbeitsmittel für die Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich.
- LG Mönchengladbach Beschluss vom 22.09.2004 - 5 T 445/04 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







