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Domain und Abmahnwelle - Onlinerecht Domains (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Die Abmahnwelle bei privaten und kommerziellen Internetbetreibern rollt weiter. Die Domain-Registrierung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, vorab selber zu prüfen, ob dadurch keine fremden Markenrechte verletzt werden. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können aufgrund der hohen Streitwerte von regelmäßig 50.000,00 EUR eine anwaltliche Gebühr von rund 756,09 EUR auslösen. Wir empfehlen daher, sich durch einen sachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da JuraOffice keine Rechtsberatung erbringen darf. Bei rund 500.000 Marken, die allein in Deutschland registriert sind und jährlich Tausenden von neuen Namen, Marken, Brands passiert es schnell, dass Rechte Dritter verletzt werden könnten. Eine Domain-Recherche von JuraOffice und malinet Informatik hilft Ihnen, sich zu vergewissern, ob sie richtig liegen. Zuverlässig und schnell.

Wollen Sie Ihre Domain auf einen Markenverstoß oder Ähnlichkeit prüfen oder registrieren lassen? Sind Sie sicher dass Ihre Firma am gleichen Ort und der gleichen Branche nicht schon verwendet wird, ähnlich ist oder verwechselt werden kann?
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.weiter zum Kontaktformular


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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.