zurück zum Content


Home > Onlinerecht > Ping- oder Lockanrufe LG Köln Urteil vom 28.01.2005

< zurück | weiter >

Ping- oder Lockanrufe LG Köln Urteil vom 28.01.2005 - Onlinerecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

So genannte Ping- oder Lockanrufe, die den Angerufenen über eine 0190er-Nummer zu einem Rückruf veranlassen, stellen grds. eine unzulässige Telefonwerbung dar.
- LG Köln, Urteil vom 28.01.2005 - 11 K 3734/04 -
Zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage haben wir ein Formular hinterlegt.
weiter zum Kontaktformular

Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.