Urheberrecht-Novelle 27.03.2006 - Onlinerecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts der Bundesregierung sieht den Erhalt der Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks auch in digitaler Form vor.
Aber: Ein Recht auf die Privatkopie hat es nie gegeben. Schon durch EU-Richtlinien nicht gestattet, war und ist die Umgehung des Kopierschutzes, der mittlerweile auf allen gängigen Datenträgern installiert ist. Es blieb und bleibt den Rechteinhabern vorbehalten, sich durch geeignete technische Maßnahmen gegen Kopien zu schützen.
Aber: Sollten Kopierschutz und Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) sich nun im täglichen Leben zu 100% durchsetzen, fällt nach dem Entwurf der Bundesregierung auch der pauschale Ausgleich für Geräte und Speichermedien weg.
Hinweis: Verboten ist die rechtswidrige Nutzung einer zu privaten Zwecken rechtmäßig hergestellten Vorlage einer Musik-CD durch Einstellung in eine Tauschbörse. Teilnehmer sollten sich vergewissern, ob es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt und dieses nicht annehmen, wenn "offensichtlich" der Kopierschutz umgangen worden ist. So dürfen z. B. Kinofilme "offenkundig" nicht von Privatleuten ins Netz gestellt werden.
Übrigens: Da das alte Urheberrecht die technische Entwicklung - so z. B. das Internet - nicht vorwegnehmen konnte, sieht das neue Urhebrrecht im Entwurf vor, dass der Urheber auch über in der Zukunft erst noch zu entwickelnde Nutzungsarten und Verwertungsrechte verfügen kann. Lediglich die Vergütung wird noch gesondert festzusetzen sein. Auch kann der Urheber seine Auffassung jederzeit ändern und die Rechteeinräumung widerrufen.
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