Vielflieger - Bonuspunkte BAG Urteil vom 11.04.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem Urteil vom 11.04.2006 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer gemäß § 667 2. Alt BGB zur Herausgabe des aus der für den Arbeitgeber erbrachten Geschäftbesorgung Erlangten verpflichtet sind. Damit stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich alle Vorteile zu, so auch Vielflieger - Bonus-Meilen (bekannt als: Miles-and-More)und natürlich auch alle anderen denkbaren Vergünstigungen dieser Art und Güte. Zu Recht - so das BAG - untersagte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung der Bonuspunkte im Wert von rund 9.700 EUR für dessen private Flugreisen und durfte verlangen, dass die Bonuspunkte zur Bezahlung von Dienstflügen verwendet werden.
- BAG Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 500/05 -
Das Urteil hat - so unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte- weitreichende Konsequenzen für die künftige Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in Bezug auf die diversen Vergünstigungen von reisenden Angestellten. Diese kommen häufig in den Genuß werblicher Angebote der Luftfahrtgesellschaften, aber auch der Hotelerie und der PKW-Vermietungsbranche, die damit erfolgreich für ihre Dienstleistungen werben.
Arbeitgeber, welche die Herausgabe dieser Vorteile begehren, sollte dies von vorneherein in einem Arbeitsvertrag regeln oder den betreffenden Arbeitnehmer schriftlich (oder mündlich) auffordern, die Vorteile aus wirtschaftlichen Interessen des Betriebes herauszugeben.
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