.eu Top Level Domain Pre-Registrierung hat begonnen - Internetrecht .eu Top Level Domain
JuraOffice eröffnet in Zusammenarbeit mit seinem Technologiepartner
unverbindlich die Registrierung Ihrer Marke, Vorregistrierung / pre-registration Ihrer Domain, Firma, Kennzeichnung, Handelsmarke unter der Top Level Domain
.eu
durch einen zugelassenen Registrar bei der EURid. Beachten Sie bitte, dass anders als die Denic, die EURid nicht als Registrar auftritt. Die Vorregistrierung und die anschließende Einführung der vorangemeldete Domain in den Live-registration-Modus des automatischen Anmeldesystems der EURid in der öffentlichen Landrush Phase erfolgt ausschließlich durch einen akkreditierten Registrar. Die Akkreditierung der Registrare hat am 16. Juni 2005 begonnen. Damit können über akkreditierte Registrare Voranmeldungen platziert werden.
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet Informatik oder den von malinet Informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
Der Partner von malinet Informatik ist seit Juni 2005 akkreditierter Bundesdeutscher Registrar für die Anmeldung beim Zentralregister EURid in Belgien
EU - Residente Firmen, Organisationen, und EU-Privatpersonen.
Versäumen Sie nicht die die zeitnahe Voranmeldung (pre-registration) Ihrer Domain, Firma, Namen im Vorfeld der am 7. Dezember 2005 (Irrtum vorbehalten) beginnenden Sunrise Period I, bevor Dritte Ihren Namen, Firma gfs. auch Marke oder Domain unter der .eu Domain voranmelden und sodann nach Schluss der Sunrise Period I und Sunrise Period II Start: 7. Februar 2006 / Ende 6. April 2006 (Irrtum vorbehalten) im Live-Modus vor Ihnen "dank" des Prioritätsgrundsatzes (first-come-first-served) Ihren Domain - namen etc. bei der EURid sperren und registrieren lassen. Versäumen Sie nicht die zeitnahe Anmeldung Ihrer EU- Marke, Ihres Domian - Namen nach Abschluss der Sunrise Period I und II im Rahmen der unbfristeten Öffentliche Phase / Landrush live-registration period, Start: 7. April 2006 (Irrtum vorbehalten).
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Sichern Sie Ihre .eu Domain im Wege der provisorischen und unverbindlichen Voranmeldung ( pre-registration ) schon heute durch JuraOffice und malinet informatik als attraktive Alternative und Ergänzung Ihrer Marketing und Brandingstrategie mit JuraOffice und malinet informatik als zuverlässigen und schnellen Partner ab.
Vermeiden Sie u.U. kostenträchtige und langwierige Auseinandersetzungen mit Dritten im Zuge der
Abwehr der Registrierung (Domain - Grabbing), der Unterbindung oder des Transfers
bereits registrierter .eu Domain im Rahmen der "alternative dispute resolution procedures".
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie unbedingt, ob ihre Marke oder sonstigen Rechte durch Dritte unberechigterweise zur Registrierung vorangemeldet wurden.
Die Einführung der .eu Topleveldomain durch die EURid erfolgt in drei Phasen:
1. Sunrise Period I Start 7. Dezember 2005 (Irrtum vorbehalten)
EU Köperschaften des Öffentlichen Rechts / Public Body
Abkürzung Kurzform Acronyme des namnes der Öffentlichen Körperschaft
Region / Territorien
Inhaber von vorrangigen Rechten - Marken- und Linzenz - (e.g. trademark
holders)
Start: 7. Dezember 2005 Dauer 2 Monate bis 6. Februar 2006
(Irrtum vorbehalten)
Voraussetzung ist ein Geschäftssitz in der Europäischen Union und die Vorlage der legitimierenden Dokumente, die den Anmelder als Inhaber der Rechte z.B. Marken und Lizenzen ausweisen.
Nicht eu-residente Inhaber von Marken können keinen .eu Domainnamen registrieren lassen.
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
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2. Sunrise Period II Start 7. Februar 2006 (Irrtum vorbehalten)
Firmennamen,
Unternehmens Kennzeichen,
geschütze Werke geistigen Eigentum,
nicht registrierte Marken und
Handelsnamen
(company names, business identifiers, distinctive titles of protected literary and artistic work, unregistered trademarks, trade names )
Start : 7. Februar 2006 Dauer 2 Monate im Anschluss an Sunrise Period I (Irrtum vorbehalten)
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
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3. Öffentliche Phase / Landrush live-registration period Start 7. April 2006 (Irrtum vorbehalten)
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
Gemäß EU Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 hat die Europäische Kommission die am 8. April 2003 nach Belgischem Recht gegründete non-profit-organisation EURid mit Sitz in Diegem, Belgien mit der seit langem erwarteten Einführung der .eu Topleveldomain beauftragt. Die Voreintragung hat quasi am 16. Juni 2005 nach dem Prioritätsprinzip "first-come-first-served" u.a. für Behörden begonnen, da ab diesem Zeitpunkt erstmals Registrare akkrediert wurden.
Die EURid bedient sich bei der Abwicklung der Registrierung Subunternehmer sogenannter "Validation Agents". Diese prüfen die Anmeldungsvoraussetzung und informieren Registranten und Registrare über den Eingang der Anmeldung und den Rang der Anmeldung. Sie sind befugt die für die Anmeldung erforderlichen Dokumente anzufordern und zu prüfen. Für die Anmeldung in der Sunreise Periode I Und II wird ein Formular vorgehalten, dass malinet informatik gemeinsam mit Ihnen bearbeiten kann, wenn Sie dies wünschen.
Dieses Formular hat spätestens einer Frist von 40 Tage nach Absendung der Regsitrierung ausgefüllt und unterzeichnet bei der EURid einzugehen.
Bedenken Sie, dass Voranmeldungen identischer Domainnamen theoretisch bei quasi beliebig verschiedenen Registraren möglich ist und mit der simultanen Einführung in das automatische Registreirungsverfahren die Schnelligkeit (First-come-first-served) des Regitrars über den Rang der Anmeldung entscheidet. Mit anderen Worten: Nur die zeitnahe Voranmeldung wahrt die Chance einer Registrierung.
Die Anmelder müssen aufgrund unterschiedlicher Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten, die Rechtsgrundlage auf die sie ihr recht stützen angeben ("Applicants will be required to provide the legal basis that grant the right in community law or the national law of the membe state where the right is held and provide documentary evidence wich is accepted to demonstrate the right under that law." Quelle: EURid).
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
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