Abfallbeseitigungsgebühren VG Neustadt Urteil vom 21.04.2005 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 21.04.2005 haftet der Grundstückseigentümer für die Gebühren der Abfallbeseitigung kraft Gemeindesatzung auch dann, wenn diese durch seinen gewerblichen, inzwischen insolventen, Pächter verursacht wurden.
- VG Neustadt Urteil vom 21.04.2005 - 4 K 1892/04 -
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