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Abgeltungsklauseln mit "Starren Fristen" BGH Urteil vom 18.10.2006 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil vom 18.10.2006 entscheiden, dass auch formularvertragliche Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen mit "starren Fristen und Prozentsätzen" unwirksam sind, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen, § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB.
- BGH Urteil vom 18.10.2006 - VIII ZR 52/06 -
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