Auslandsimmobilie & Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten EUGH Urteil vom 21.02.2006 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 21.02.2006 hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof klargestellt, dass Artikel 48 EWG einer nationalen - in diesem Fall deutschen - Regelung entgegensteht, die einer steuermindernden Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ausschließt. Im zu entscheidenen Fall, waren die Verluste aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Schweden und Spanien vom Finanzamt nicht steuermindernd anerkannt worden. Die deutschen Finanzämter müssen sich damit wohl auf die Einsprüche von theoretisch 1 Millionen Bundesbürger einstellen, die im EU-Ausland Immobilien mit Gewinnerzielungsabsicht besitzen.
- EUGH Urteil vom 21.02.2006 - C 152/03 -
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