Zurückbehaltungsrecht erlischt bei Vermieterwechsel BGH Urteil vom 19.06.2006 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das neben einem Mietminderungsanspruch gem. §§ 536 ff. BGB bestehende Zurückbehaltungsrecht des Wohnraum - Mieters aus §§ 320, 322, 273 BGB erlischt nach Auffassung des BGH bei einem Vermieterwechsel. Der Mieter müsse die zurückbehaltene Miete (,die regelmäßig auch das 3 - 5 fache der Mietminderung betragen kann) an den alten Vermieter zurückbezahlen, weil die Mangelbeseitigungspflicht auf den Erwerber der Wohnung übergegangen ist. Die berechtigte Mietminderung muss der Mieter an den veräußernden (Anm.: "alten") Vermieter nicht erstatten.
- BGH Urteil vom 19.06.2006 VIII ZR 284/05 -
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