LKW-Fahrer dürfen bis zu 60 Wochenstunden arbeiten 07.07.2006 - Rechtscenter Transportrecht
Der Bundesrat hat am 07.07.2006 in Umsetzung der EU-Fahrpersonalrichtlinie 2002/15/EG eine neue Arbeitsszeitregelung für das Fahrpersonal im Sinne der EWG-VErordnung Nr. 3820/85 von Bussen und Lastkraftwagen gebilligt. Diese wird auf 48 und in Ausnahmefällen auf 60 (letztere bei Ausgleich innerhalb von 4 Monaten) Wochenarbeitsstunden festgelegt. Das Gesetz wird im August verkündet. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz treten zum 01.09.2006 in Kraft.
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