zurück zum Content


Home > Rechtscenter > Transportrecht > Mitverschulden des Versenders BGH Urteil vom 30.03.2006

< zurück | weiter >

Mitverschulden des Versenders BGH Urteil vom 30.03.2006 - Rechtscenter Transportrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Hat der Versender von Gütern positive Kenntnis von groben Organisationsmängeln des Versenders und verzichtet er auf entgeltliche Sicherungsvorkehrungen, trifft ihn ein anrechenbares Mitverschulden gemäß § 254 BGB, § 425 Absatz 2 HGB.

- BGH Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 57/03 -


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.