Unfalltarif und Aufklärungspflicht BGH Urteil vom 28.06.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem Urteil vom 28.06.2006 hat der BGH klargestellt, dass der Autovermieter den Unfallgeschädigten deutlich und unmissverständlich darüber aufklären muß, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Unfalltarif u. U. nicht vollständig übernimmt.
- BGH Urteil vom 28.06.2006 - XII ZR 50/04 -
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