"Gekauft wie gesehen" BGH Urteil vom 06.07.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Zum Verkauf eines PKW unter Privatleuten hat der Achte Senat des BGH in einem Urteil vom 06.07.2005 seine bisherige Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.06.1996 - VIII ZR 114/95) bestätigt. Danach wird der formularmäßige Ausschluss jeder Gewährleistung durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes, wird der wirksame formularmäßige Gewährleistungsausschluss weder modifiziert noch verdrängt.
- BGH Urteil vom 06.07.2005 VIII ZR 136/04 -
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