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"Tapetenklausel" unwirksam BGH Urteile vom 05.04.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

In zwei Urteilen vom 05.04.2006 hat der zuständige VIII. Senat des BGH klargestellt, dass eine vorformulierte Klausel, nach der der mieter die von im eingebrachten oder gar vom Vormieter übernommenen Tapeten bei seinem Auszug entfernen muss, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist.

- BGH Urteile vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05 und VIII ZR 152/05 -


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