0190er-Nummer BGH Urteil vom 28.07.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der BGH hat in einem Urteil vom 28.07.2005 den Anspruch eines nach außen gegenüber dem Kunden nicht in Erscheinung getretenen Betreibers verneint, der aus vorgeblich abgetretenem Recht Zahlung von Entgelten von rund 1.100 EURO für die Herstellung von Fernmeldeverbindungen zu einer 0190er-Mehrwerdienstenummern begehrte.
- BGH Urteil vom 28.07.2005 III ZR 3/05 -
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