zurück zum Content


Home > Rechtscenter > Anlageberaterrecht > Aufklärungspflichten zur Handelbarkeit von Kommanditanteilen BGH Urteil vom18.01.2007

< zurück

Aufklärungspflichten zur Handelbarkeit von Kommanditanteilen BGH Urteil vom18.01.2007 - Rechtscenter Anlageberaterrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

In einem Urteil vom 18.01.2007 hat der BGH nocheinmal bestätigt, dass auch Anlageberater hinsichtlich der eingeschränkten Handelbarkeit (sog. Fungibilität) von Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds eine Hinweispflicht haben.

- BGH Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 63/06 -


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.