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Aufklärungspflichten zur Handelbarkeit von Kommanditanteilen BGH Urteil vom18.01.2007 - Rechtscenter Anlageberaterrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem Urteil vom 18.01.2007 hat der BGH nocheinmal bestätigt, dass auch Anlageberater hinsichtlich der eingeschränkten Handelbarkeit (sog. Fungibilität) von Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds eine Hinweispflicht haben.
- BGH Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 63/06 -
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