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Aufzugskostenumlage auf Erdgeschossmieter BGH Urteil vom 20.09.2006 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil vom 20.09.2006 entschieden, dass der Wohnraumvermieter die Kosten für den Betrieb des Aufzuges auf den Erdgeschossmieter umlegen darf.
- BGH Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06 -
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