Datenübermittlung an Schufa OLG Düsseldorf Urteil vom 14.12.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das OLG Düsseldorf hat in seinem - alledings nicht rechtskräftigen -Berufungsurteil vom 14.12.2006 klargestellt, dass die häufig in Formularen von Leasinggebern anzutreffende Einwilligungsklausel, welche es gestattet, persönliche Daten des Leasingnehmers auch ohne auf den Einzelfall gerichtete Interessenabwägung an die Schufa zu übermitteln, ohne Verweis uaf das Bundesdatenschutzgestz unwirksam ist. Erst recht darf der Gläubiger die Daten nicht an die Schufa weitergeben, wenn er die Interessenabwägung gänzlich unterlässt. Da das OLG die Revision zugelassen hat, ird sich zunächst der BGH mit dem Fall befassen. Auf jeden Fall werden die Rechte der Schuldner durch das Urteil gestärkt.
- OLG Düsseldorf Urteil vom 14.12.2006 - I-10 U 69/06 -
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