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Drohung mit Pressemitteilung BGH Urteil vom 19.04.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Nach einem Urteil des BGH vom 19.04.2005 handelt nicht widerrechtlich, wer in einer privatrechtlichen Auseinandersetzung seinem Gegener damit droht, die Presse zu informieren, um den Gegner aus dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz in vertretbarer Weise zur Erfüllung des für berechtigt gehaltenen Anspruchs zu bewegen.
- Az.: BGH Urteil vom 19.04.2005, X ZR 15/04 -


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