Frachtbrief, CMR - Frachtbrief und Rückerstattung der Ausfuhrerstattung BFH Urteil vom 08.08.2006 - Rechtscenter Steuerrecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Ein Anschlussfrachtbrief der in Feld 23 keine Unterschrift des Frachtführers aufweist, wird den Anforderungen an das von Artikel 18 Absatz 3 VO Nr. 3665/87 verlangte Beförderungspapier nicht gerecht. Unbeachtlich ist, dass die Unterschrift nach Fristablauf nachgeholt wird. Das Hauptzollamt hat die dem Versender auf dessen Antrag hin bevorschusste Ausfuhrerstattung zzgl. 15% igem Zuschlag zurecht zurückverlangt. - BFH Urteil vom 08.08.2006 - VII R 20/05 - - FG Hamburg Urteil vom 10.06.2004 - IV 22/02 -
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